Verhalten nach einem Brandschaden
Tipps und Empfehlungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

Gefährdungseinschätzung
Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt.
Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten.
Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten.
Brand gelöscht – was nun?
Erstmaßnahmen
Schon um sich vor ausdünstenden Stoffen zu schützen, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:
- Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung.
- Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche gelangen können und kein Staub aufgewirbelt wird.
- Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor den nicht betroffenen Bereichen nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.
- Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und gegebenenfalls gereinigt worden sind.
Eigene Sicherheit geht vor! Erst ausreichend durchlüften, bevor Sie die Brandstelle betreten.
Reinigung und Sanierung
- Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, in denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind, können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
- Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden.
- Hierfür Handschuhe und Einmalanzüge verwenden. Diese verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn der Zustand es zulässt.
- Ebenso wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche gelangen können und kein Staub aufgewirbelt wird.
- Putzen mit Köpfchen
Entsorgung
- Schon nach den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder „Dritte“ leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.
- Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt ist.
- Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Lacke, Farben, Lösungsmittel, Batterien) müssen wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.
- Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden.
- Für sichtbar verbrannte bzw. verschwelte größere Mengen von PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien wird der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt.
In vielen Städten und Gemeinden steht Ihnen ein Abfallberater hilfreich zur Seite. Erkundigen können Sie sich auch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Entsorgungsbetrieb.
Individuelle Hilfe und persönliche Beratung
Ihre persönliche Sicherheit liegt uns am Herzen. Informationsbroschüren mit wertvollen Tipps und Anregungen gibt es unter anderem zu den Themen:
- Rauchmelder
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Küche
- Einbruchdiebstahl
- Elementargefahren
- Unfälle im Haushalt
- Aufsichtspflicht
- Leitungswasser
Wenn Sie sich für eine der genannten Broschüren interessieren, wenden Sie sich an Ihre Provinzial Geschäftsstelle.
Detaillierte Informationen und Tipps
Neuigkeiten
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Im Brandfall geraten Kinder oft in Panik und bringen sich dadurch noch zusätzlich in Gefahr. Aus Angst vor dem Feuer verstecken sie sich unter dem Bett, im Schrank oder hinter den Gardinen. Ist der Einsatzort bereits stark verraucht, kann die Feuerwehr bei einem Rettungseinsatz schwer unterscheiden, in welchem Raum sich möglicherweise noch ein Kind aufhält. Der neongelbe Kinderfinder ermöglicht als Wegweiser genau diese Identifikation. Entwickelt wurde er von der Westfälischen Provinzial Versicherung und dem Verband der Feuerwehren in NRW.