Verhalten nach einem Brandschaden

Verhalten nach einem Brandschaden 

Tipps und Empfehlungen

Ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände wie angebrannte und verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte und Elektrokabel, die rußverschmiert sind. Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen zur Brandschadensanierung aufgezeigt und es wird auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Empfehlungen nur um Tipps handelt, aus denen keinerlei Haftungsansprüche abgeleitet werden können!


Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden. Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Feuerwehr und die Provinzial Versicherung zur Verfügung.

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt.

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten.

Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten.

Brand gelöscht – was nun?

Schon um sich vor ausdünstenden Stoffen zu schützen, sollten Sie die folgenden Hinweise beachten:

  • Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung.
  • Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche gelangen können und kein Staub aufgewirbelt wird.
  • Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor den nicht betroffenen Bereichen nasse Tücher zum Schuheabtreten aus.
  • Klima- bzw. Lüftungsanlagen sollten nach einem Brand erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und gegebenenfalls gereinigt worden sind.

Eigene Sicherheit geht vor! Erst ausreichend durchlüften, bevor Sie die Brandstelle betreten. 

  • Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, in denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind, können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
  • Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden.
  • Hierfür Handschuhe und Einmalanzüge verwenden. Diese verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn der Zustand es zulässt.
  • Ebenso wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche gelangen können und kein Staub aufgewirbelt wird.
  • Putzen mit Köpfchen
  • Schon nach den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder „Dritte“ leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.
  • Vernichten Sie Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden und deren Verpackung beschädigt ist.
  • Erkennbare Sonderabfälle (z. B. Lacke, Farben, Lösungsmittel, Batterien) müssen wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.
  • Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden.
  • Für sichtbar verbrannte bzw. verschwelte größere Mengen von PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien wird der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall- bzw. Umweltbehörde festgelegt.

In vielen Städten und Gemeinden steht Ihnen ein Abfallberater hilfreich zur Seite. Erkundigen können Sie sich auch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Entsorgungsbetrieb.

Ihre persönliche Sicherheit liegt uns am Herzen. Informationsbroschüren mit wertvollen Tipps und Anregungen gibt es unter anderem zu den Themen:

  • Rauchmelder
  • Blitz- und Überspannungsschutz
  • Küche
  • Einbruchdiebstahl
  • Elementargefahren
  • Unfälle im Haushalt
  • Aufsichtspflicht
  • Leitungswasser

Wenn Sie sich für eine der genannten Broschüren interessieren, wenden Sie sich an Ihre Provinzial Geschäftsstelle.

Detaillierte Informationen und Tipps

zum Thema Verhalten nach einem Brandereignis finden Sie außerdem in unseren Infobroschüren im Onlineshop.