Rauchwarnmelder
Lebensretter
Jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden rund 300 Menschen, circa 5.000 werden schwer verletzt. Obwohl Rauchwarnmelder potenzielle Lebensretter sind und besonders nachts die Wohnungsnutzer rechtzeitig vor den Gefahren von Feuer und Rauch warnen können, sind in Nordrhein-Westfalen immer noch viele Wohnungen ohne Melder.
Tatsachen sind jedenfalls:
- Brandtote sind oft „Rauchtote“.
- Über die Hälfte stirbt an Rauchvergiftung.
- Schon wenige Atemzüge sind tödlich.
- Rauch überrascht Menschen im Schlaf, ohne dass sie es merken – keine Chance!

Gesetzliche Pflicht
Seit dem 01. April 2013 besteht in NRW eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten.
Ab dem 01. Januar 2017 gilt diese Verpflichtung auch für Häuser und Wohnungen im Bestand.
Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren/Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum Datum des Tages vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2013) nicht bereits übernommen.
Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?
Wo Feuer ist, da ist auch Rauch.
Der Rauchwarnmelder arbeitet mit dem Streulichtprinzip. In der eingebauten Rauchkammer sendet eine Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen aus. Dringt Rauch ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Leuchtdioden und Fotolinsen reagieren schon auf kleinste Rauchentwicklungen und warnen mit einem extrem lauten Alarmton, der selbst tief schlafende Menschen noch weckt: Zwei Drittel der Brände entstehen nachts!
Welche Räume müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein?
Nach der aktuellen Gesetzeslage sind mindestens folgende Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten:
Schlafräume
- Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z. B. Einzimmerapartments, sind Schlafräume!
Kinderzimmer
Flure
- Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen (Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden)
- Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen!
Welche Rauchwarnmelder empfehlen sich zum Kauf?
Billigangebote sind immer verlockend. Aber sind sie auch zuverlässig? Guter Rat der Profis: Gehen Sie auf Nummer sicher und achten Sie beim Kauf auf unabhängige Gütesiegel wie zum Beispiel VdS, GS und Q. Grundlagen für eine sach- und fachgerechte Auswahl, Installation und einen sicheren Betrieb von Rauchwarnmeldern bilden die Normen und Richtlinien DIN 14676, DIN EN 14604 sowie die vfdb-Richtlinie 14-01.
Machen funkvernetzte Rauchwarnmelder Sinn?
Besonders effektiv ist ein über Funk oder Kabel vernetztes Meldersystem. So bekommen Eltern rechtzeitig mit, wenn zum Beispiel im Kinderzimmer ein Feuer entsteht. Eine Funkvernetzung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt oder sogar über mehrere Etagen verteilt liegen. Denn schlägt ein Rauchwarnmelder Alarm, schlagen alle Alarm – das ist das einfache Prinzip der Funkrauchwarnmelder.
Zehn Jahre Sicherheit ohne Batteriewechsel
Die „Q“-Kennzeichnung steht für qualitativ besonders hochwertige Rauchwarnmelder mit folgenden zusätzlichen Leistungsmerkmalen:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegenüber äußeren Einflüssen
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer
Gibt es Rauchwarnmelder für Gehörlose oder Hörgeschädigte?
Ja, gibt es. Im Unterschied zum „normalen“ Rauchwarnmelder besitzen die speziellen Melder zusätzlich ein Vibrationskissen und eine Blitzleuchte. So ist der Weck- und Warneffekt am Tag und in der Nacht gewährleistet.
Übrigens: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18. Juni 2014 (Az.: B 3 KR 8/13 R) besteht ein Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchwarnmeldern für Gehörlose durch die gesetzliche Krankenversicherung, da diese Produkte unter den Hilfsmittelbegriff fallen und als „bewegliche Gegenstände“ jedenfalls bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.
Wo kann ich mich noch über Rauchwarnmelder informieren?
Forum Brandrauchprävention e. V.
Die Website des Forums Brandrauchprävention e. V. liefert Informationen rund um das Thema Rauchwarnmelder. Der Nutzer findet hier nicht nur Informationen, sondern auch einen eigenen Online-Shop mit vielen Downloaddokumenten. Feuerwehren können kostenfrei Informationsmaterial bestellen.
Detaillierte Informationen und Tipps
Neuigkeiten
Kinderfinder hilft Leben retten!
Im Brandfall geraten Kinder oft in Panik und bringen sich dadurch noch zusätzlich in Gefahr. Aus Angst vor dem Feuer verstecken sie sich unter dem Bett, im Schrank oder hinter den Gardinen. Ist der Einsatzort bereits stark verraucht, kann die Feuerwehr bei einem Rettungseinsatz schwer unterscheiden, in welchem Raum sich möglicherweise noch ein Kind aufhält. Der neongelbe Kinderfinder ermöglicht als Wegweiser genau diese Identifikation. Entwickelt wurde er von der Westfälischen Provinzial Versicherung und dem Verband der Feuerwehren in NRW.
Fachforum Brandschutzerziehung und -aufklärung
Das Fachforum Brandschutzerziehung und -aufklärung (BE/BA) richtet sich speziell an Feuerwehrangehörige aus Nordrhein-Westfalen, die in der BE/BA-Arbeit tätig sind oder künftig mitwirken möchten.Veranstalter des Forums ist der Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW). In einem Mix aus verschiedenen Vorträgen erhalten die Teilnehmer einen umfassenden Ein- und Überblick der wichtigen Brandschutzarbeit.