Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Lebensretter

Jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden rund 300 Menschen, circa 5.000 werden schwer verletzt. Obwohl Rauchwarnmelder potenzielle Lebensretter sind und besonders nachts die Wohnungsnutzer rechtzeitig vor den Gefahren von Feuer und Rauch warnen können, sind in Nordrhein-Westfalen immer noch viele Wohnungen ohne Melder. 

1. „Wenn’s brennt, hab ich noch zehn Minuten Zeit!“ Irrtum: Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein!
2. „Nachbarn oder meine Katze wecken mich!“ Nachts? Im Tiefschlaf? Im Nebenhaus? Auch Haustiere sterben im Rauch.
3. „Ich pass ja auf, dass nichts passiert!“ Kurzschlüsse sind meist nicht sichtbar. Und eine vergessene Herdplatte in der Küche oder sogar Brandstiftung im Mietshaus sind auch keine Seltenheit.
4. „Ein Haus aus Stein brennt nicht!“ Gardinen, Zeitungen, Tapeten, Trockengestecke, Adventskränze genügen. Und: Schon 100 g Schaumstoff reichen für die tödliche Dosis Rauch.
5. „Rauchwarnmelder sind teuer!“ Jeden Tag sterben Menschen bei einem Brand. Über die Hälfte stirbt an Rauchvergiftung. Ein paar Euro sind eine gute Investition in Ihre Sicherheit.

Tatsachen sind jedenfalls:

  • Brandtote sind oft „Rauchtote“.
  • Über die Hälfte stirbt an Rauchvergiftung.
  • Schon wenige Atemzüge sind tödlich.
  • Rauch überrascht Menschen im Schlaf, ohne dass sie es merken – keine Chance!

Seit dem 01. April 2013 besteht in NRW eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten.

Ab dem 01. Januar 2017 gilt diese Verpflichtung auch für Häuser und Wohnungen im Bestand.

Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren/Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum Datum des Tages vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2013) nicht bereits übernommen.


Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung vom 21. März 2013

Wo Feuer ist, da ist auch Rauch.

Der Rauchwarnmelder arbeitet mit dem Streulichtprinzip. In der eingebauten Rauchkammer sendet eine Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen aus. Dringt Rauch ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und auf eine Fotolinse gelenkt. Leuchtdioden und Fotolinsen reagieren schon auf kleinste Rauchentwicklungen und warnen mit einem extrem lauten Alarmton, der selbst tief schlafende Menschen noch weckt: Zwei Drittel der Brände entstehen nachts!

Nach der aktuellen Gesetzeslage sind mindestens folgende Räume mit Rauchwarnmeldern auszustatten:

Schlafräume

  • Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z. B. Einzimmerapartments, sind Schlafräume!

Kinderzimmer

Flure

  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen (Flure in Kellern, in denen sich keine Aufenthaltsräume befinden, müssen danach nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden)
  • Offene Treppenräume innerhalb von Wohnungen enthalten in der Regel auch Flure und sind folglich in die Überwachung mit einzubeziehen!

Billigangebote sind immer verlockend. Aber sind sie auch zuverlässig? Guter Rat der Profis: Gehen Sie auf Nummer sicher und achten Sie beim Kauf auf unabhängige Gütesiegel wie zum Beispiel VdS, GS und Q. Grundlagen für eine sach- und fachgerechte Auswahl, Installation und einen sicheren Betrieb von Rauchwarnmeldern bilden die Normen und Richtlinien DIN 14676, DIN EN 14604 sowie die vfdb-Richtlinie 14-01.

Machen funkvernetzte Rauchwarnmelder Sinn?

Besonders effektiv ist ein über Funk oder Kabel vernetztes Meldersystem. So bekommen Eltern rechtzeitig mit, wenn zum Beispiel im Kinderzimmer ein Feuer entsteht. Eine Funkvernetzung ist vor allem dann vorteilhaft, wenn die zu überwachenden Bereiche weit voneinander entfernt oder sogar über mehrere Etagen verteilt liegen. Denn schlägt ein Rauchwarnmelder Alarm, schlagen alle Alarm – das ist das einfache Prinzip der Funkrauchwarnmelder. 

Zehn Jahre Sicherheit ohne Batteriewechsel

Die „Q“-Kennzeichnung steht für qualitativ besonders hochwertige Rauchwarnmelder mit folgenden zusätzlichen Leistungsmerkmalen:

  • Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
  • Erhöhte Stabilität, z. B. gegenüber äußeren Einflüssen
  • Fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer

Ja, gibt es. Im Unterschied zum „normalen“ Rauchwarnmelder besitzen die speziellen Melder zusätzlich ein Vibrationskissen und eine Blitzleuchte. So ist der Weck- und Warneffekt am Tag und in der Nacht gewährleistet.

Übrigens: Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18. Juni 2014 (Az.: B 3 KR 8/13 R) besteht ein Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchwarnmeldern für Gehörlose durch die gesetzliche Krankenversicherung, da diese Produkte unter den Hilfsmittelbegriff fallen und als „bewegliche Gegenstände“ jedenfalls bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können.

Forum Brandrauchprävention e. V.

Die Website des Forums Brandrauchprävention e. V. liefert Informationen rund um das Thema Rauchwarnmelder. Der Nutzer findet hier nicht nur Informationen, sondern auch einen eigenen Online-Shop mit vielen Downloaddokumenten. Feuerwehren können kostenfrei Informationsmaterial bestellen.

Detaillierte Informationen und Tipps

zum Thema Rauchwarnmelder finden Sie außerdem in unseren Infobroschüren im Onlineshop.