Grund- und Förderschule

Brandschutzerziehung in der Grundschule

Leitfaden

Um eine effektive Brandschutzerziehung in der Grundschule durchführen zu können, sind Gespräche zwischen der Feuerwehr, dem Schulrat oder dem Schulleiter unerlässlich, in denen die konkreten Ziele („Maßnahmen zum Brandschutz“ – vgl. Lehrplan Sachunterricht) und ein mögliches Konzept zur Umsetzung der BE/BA einschließlich der Räumungsübungen vorgestellt bzw. gemeinsam erstellt werden.

Es gilt der Erlass vom Kultusministerium

1.1

In allen öffentlichen und privaten Schulen und Erziehungseinrichtungen sollen zweimal im Jahr Alarmproben abgehalten werden. Die erste Alarmprobe sollte innerhalb von 8 Wochen nach Beginn eines Schuljahres und nach einem Unterricht über das Verhalten bei Alarm; spätere Alarmproben sollen ohne vorherige Ansage erfolgen.

1.2

Die Vertreter der örtlichen Feuerwehren sind mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen. Im Rahmen der Alarmproben sollen nach Möglichkeit mit den Schülern auch allgemeine Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und Verhaltensweisen bei Ausbruch eines Brandes außerhalb des Schulgebäudes behandelt werden.

2

Die Arbeitsstättenverordnung § 4 schreibt vor, dass Räumungsübungen für Mitarbeiter und Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, durchgeführt werden müssen.

3

§ 3 Absatz 5 BHKG, Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe

Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären.

Ein einheitliches Konzept in Bezug auf die Inhalte und die Umsetzung ist in der Brandschutzerziehung unerlässlich. Nur so ist gewährleistet, dass in jeder Grundschule die Inhalte der Brandschutzerziehung gleich vermittelt werden. Das Feuerideen-Mobil, das allen Grund- und Sonderschulen in Westfalen zur Verfügung steht, erleichtert die Brandschutzerziehung. Die fächerübergreifenden Unterrichtseinheiten erleichtern und unterstützen die Arbeit der Pädagogen. Ob die BE/BA in einer Projektwoche, an einem Projekttag, im Nachmittagsunterricht, im Sachunterricht etc. durchgeführt wird, ist in den ersten Gesprächen zu klären. Ebenso ist auch zu klären, in welchen Abständen die BE/BA wiederholt wird/werden kann.

Die Rollen in der Brandschutzerziehung sind zu definieren, wobei der Brandschutzerzieher eine begleitende Rolle spielt. Die Inhalte, die mit dem Lehrplan übereinstimmen müssen, werden grundsätzlich vom Lehrer vermittelt. Der Brandschutzerzieher wird als Experte für die Kinder in den Unterricht eingeladen und unterstützt den Lehrer mit Fachwissen und Materialien. Die Aufgaben eines Brandschutzerziehers bestehen in erster Linie in folgenden Punkten:

  • Er erarbeitet ein Konzept zur Durchführung der BE/BA mit der Schule.
  • Er begleitet den Lehrer mit Fachwissen.
  • Er steht in der Unterrichtsreihe den Kindern als „Experte“ zur Verfügung.
  • Er kann „feuerwehrtypische Aufgaben“(*) übernehmen.

Aufgaben der Feuerwehr

  • Vorstellen der Schutzausrüstung(*)
  • Einüben des Notrufs(*)
  • Information über Alarmierungseinrichtungen
  • Vermittlung allgemeiner Verhaltensweisen
  • Vermitteln der Handhabung der Fluchthaube(*)
  • Vermittlung von Kenntnissen, die die Gefährlichkeit des Brandrauches deutlich machen(*), Gefahrenbewusstsein schärfen

Brandschutzerziehung ohne Eltern ist nicht denkbar. Brandschutzerziehung ist nur dann effektiv, wenn Eltern die Brandschutzerziehung über die Schule hinaus zum Beispiel zu Hause unterstützen. Bei einem Elternabend bietet es sich an, das Konzept der Brandschutzerziehung vorzustellen.

Der Abschluss einer erfolgreichen Brandschutzerziehung kann in der Schule auf dem Schulhof oder am Feuerwehrgerätehaus durchgeführt werden. Der Abschluss kann in Form eines Aktionstages abgehalten werden. Hier sollte das Motto gelten: wiedererkennen statt Neues lernen! Weniger ist mehr! Mit dem erworbenen Wissen aus der Schule können die Kinder in dem Stationslauf „Maßnahmen zum Brandschutz“ selbstständig erklären und deuten.

Der Aktionstag kann mit einer Räumungsübung an der Schule beginnen. Im Anschluss daran durchlaufen die Kinder in Kleingruppen die einzelnen Stationen, die mit unterschiedlichen Themen interessant gestaltet werden, wie zum Beispiel:

Station 1: Erste Hilfe

Maßnahmen bei Rauchgasvergiftungen, Vakuummatratze, Luftkammerschiene, eventuell kleinere Verbände

Station 2: Schutzkleidung

Kennenlernen von Schutzausrüstung (nach dem Motto: Wieso darf der Feuerwehrmann in das Feuer und wir nicht?), Atemschutzgerät, Fluchthaube

Station 3: Experimente

  • Anzünden von Streichhölzern – Bechergläserversuch
  • Kinder beweisen, dass Brandrauch sich zunächst an der Decke sammelt, und leiten Verhaltensweisen ab.
  • Was brennt – was brennt nicht?
  • Sie können sich erklären, warum ein Feuerwehrmann mit der schwer entflammbaren Schutzausrüstung in das Feuer gehen darf.
  • Kleinere Experimente

Station 4: Feuerwehrfahrzeuge
Wenige Fahrzeuge, eventuell Rettungswagen, Löschfahrzeug. Weniger ist mehr. Schüler sollen ihnen bekannte Geräte wiedererkennen -> verschiedene Gegenstände werden den Aufgabenbereichen der Feuerwehr zugeordnet und wiederholt abgefragt.
Station 5: Brandrauch
Am Rauchhaus und/oder in einem verrauchten Raum kann die schnelle Ausbreitung des Brandrauchs simuliert werden. Hier kann zudem mit allen Sinnen aktiv das Verhalten beim Verlassen eines Raumes wiederholt und somit eingeübt werden.

Am Ende des Aktionstages sollte eine kurze Abschlussbesprechung nicht fehlen. Eine Urkunde zum Abschluss sowie Lob und Anerkennung motivieren Schüler besonders.

Eine Nachbesprechung mit allen Beteiligten ist unverzichtbar. Ein Feedback aller Teilnehmer macht so die gelungenen oder verbesserungswürdigen Elemente deutlich.

Damit die Brandschutzerziehung in der Schule nachhaltig bleibt, sollten weitere zusammenhängende Projekte geplant werden. Dabei bietet sich unter anderem ein Besuch im Floriansdorf oder im Sinnsorium (ein Projekt, das die unterschiedlichsten Sinne schärft) an.

Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen die Fachstelle Brandschutzerziehung und -aufklärung des Verbandes der Feuerwehren in NRW gern zur Verfügung.